Musterbrief Arbeitsschutzunterweisung
An die Geschäftsleitung
- im Hause –
Sehr geehrter Herr/Frau Mustermannfrau,
das Arbeitsschutzgesetz ( § 12), die verschiedenen Arbeitsschutzverordnungen, berufsgenossenschaftliche Vorschriften sehen eine umfassende Unterweisung der Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit durch den Arbeitgeber vor.
Diese Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie erfolgen. Sie muss der Gefährdungsentwicklung angepasst sein und bei Bedarf regelmäßig wiederholt werden. Bei Arbeitnehmerüberlassung trifft die Pflicht der Unterweisung nach dem Arbeitsschutzgesetz den Entleiher.
In seinem Beschluß vom 8. Juni 2004 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Mitbestimmung von Betriebsräten bei Unterweisungen bekräftigt. Für Betriebsräte wurde somit auch ihr Verantwortungsgrad bezüglich dieser Unterweisungen erweitert.
Aufgrund dieser Situation und der Überwachungsaufgabe des Betriebsrates nach § 8o BetrVG möchten wir Sie auffordern, mit dem Betriebsrat betriebliche Unterweisungsleitlinien festzulegen und diese in einer Betriebsvereinbarung abzufassen.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermannfrau
(Betriebsratsvorsitzende/r)