Musterbrief Gefährdungsbeurteilung
An die Geschäftsleitung
- im Hause –
Sehr geehrter Herr/Frau Mustermann,
bekanntlich ist das Arbeitsschutzgesetz schon seit 1996 in Kraft. Dort ist u.a. in den §§ 5 und 6 die Beurteilung der Arbeitsbedingungen der Beschäftigten, eine Maßnahmenableitung und die schriftliche Dokumentation der Ergebnisse und Festlegungen vorgeschrieben.
Wir möchten Sie als Betriebsratsgremium aufgrund der Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) auf die Durchführung dieser Bestimmungen hinweisen und Sie auffordern, umgehend die Beurteilung der Arbeitsbedingungen in die Wege zu leiten.
Durch den Beschluß des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 8. Juni 2004 ist nunmehr auch entschieden, dass dem Betriebsrat in der Frage der Gefährdungsbeurteilung ein Mitbestimmungsrecht zukommt, welches ein Initiativrecht einschließt.
Der Betriebsrat hält es für sinnvoll, ein Team ins Leben zu rufen, welches die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung konzipiert und bearbeitet. Der Betriebsrat erklärt seine Bereitschaft, seine Kompetenzen in diesem Gremium einzubringen und dort mitzuarbeiten.
Durch den BAG-Beschluß liegt es nahe, dass die Betriebsparteien mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung die Konzeption der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes festlegen. Der Betriebsrat wird dazu einen Vorschlag einreichen.
Es ist uns wichtig darauf hinzuweisen, dass es hierbei nicht ausschließlich um die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben geht. Der Betriebsrat sieht in der Verbesserung von Arbeitsbedingungen die Chance einer Wettbewerbsstärkung des Unternehmens, da gesundheitsverträgliche Arbeitsbedingungen auch zur Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Mustermannfrau
(Betriebsratsvorsitzende/r)