Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
Zwischen der Geschäftsleitung und Betriebsrat der Firma
Berthold Technologies GmbH & Co KG in Bad Wildbad, Calmbacher Str. 22,
wird folgende
Betriebsvereinbarung zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes
abgeschlossen:
Präambel
Beide Parteien stimmen darin überein, eine erfolgreiche Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes durchzuführen, mit den Zielen:
Schutz des Arbeitnehmers vor Beeinträchtigungen seiner Gesundheit und den betrieblichen Gesundheitsschutz kontinuierlich zu verbessern.
Dabei sollen alle betrieblichen Einflussfaktoren auf die Sicherheit und Gesundheit des Arbeitnehmers betrachtet werden.
In dieser Betriebsvereinbarung werden die Grundsätze zur Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), vor allem die Methoden und Instrumente der Durchführung festgelegt (§ 87/7 BetrVG).
Begriffsbestimmungen
Unter Gefährdungsbeurteilung ist das Ermitteln von Gefährdungen an den Arbeitsplätzen und das Bewerten der festgestellten Gefährdungen zu verstehen (§ 5 ArbSchG). Psychische Belastungen werden als Gesamtheit aller Einflüsse definiert, die von Außen auf die Beschäftigten zukommen und einwirken (DIN EN ISO 10075 Teil 1). Die Gefährdungsbeurteilung hat das Ziel, notwendige Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen abzuleiten.
Gremien
Zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung wird ein betriebliches
Analyseteam eingesetzt (§ 3/2 ArbSchG):
- Vertreter der Geschäftsleitung
- Sicherheitsfachkraft
- Betriebsarzt
- Vertreter des Betriebsrates
Einzelne Mitarbeiter können gegebenenfalls hinzugezogen werden.
Aufgaben des Analyseteams
Zu den Aufgaben des Analyseteams zählen insbesondere die Steuerung der durchzuführenden Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, die Behandlung von Vorschlägen der Mitarbeiter/innen, die Beratung der Geschäftsleitung bei der Festlegung von Prioritäten umzusetzender Maßnahmen, die Erfolgskontrolle, kontinuierliche Begehungen der Arbeitsstätten / Arbeitsplätze und die Befragung der Mitarbeiter zu psychischen Belastungen (§§ 4-6 ArbSchG). Ferner hat das Analyseteam die Ergebnisse der Geschäftsleitung, dem Betriebsrat und der Belegschaft mitzuteilen.
Methoden und Instrumente
Die Gefährdungsbeurteilung umfasst die drei Schritte der Ermittlung, Bewertung und Maßnahmenableitung.
Es werden folgende Verfahren eingesetzt:
- Zur technischen Beurteilung im Rahmen der Verordnungen (ArbStättV, BildscharbV, GefStoffV, BenutzerV usw.) wird der Erfassungsbogen für das Analyseteam benutzt, Anhang 1 der BV.
- Die Ermittlung der psychischen Belastungen erfolgt durch den Fragebogen "Erfassung und Bewertung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz", Anhang II der BV.
- Bei Bedarf, bzw.. neuen berufsgenossenschaftlichen, arbeitstechnischen, wissenschaftlichen oder arbeitsmedizinischen Erkenntnissen, können die Anlagen angepasst oder neue Methoden entwickelt werden.
Fragebogen "Psychische Belastungen"
Vorbemerkung:
Die im Arbeitsschutzgesetz §§ 2-6 vorgeschriebenen Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung am Arbeitsplatz beinhalten auch die persönliche Einbindung der Mitarbeiter (§§ 16 und 17 ArbSchG). Um eine unbeeinflusste Bewertung zu erhalten, wurde der im Anhang II befindliche Fragebogen erstellt.
Die Befragung soll dazu dienen, Schwachstellen an den Arbeitsplätzen, die Belastungen durch die Arbeitsorganisation und des sozialen Klimas zu erkennen und verbessern.
Anwendung:
Der Fragebogen wird ohne Nennung des Namens ausgefüllt, lediglich die betreffende Abteilung muss angekreuzt werden.
Jeder Mitarbeiter füllt in eigener Verantwortung den Fragebogen nach bestem Wissen und Gewissen aus.
Auswertung:
Der anonym ausgefüllte Fragebogen wird von den Mitgliedern des Analyseteams nach den vereinbartem Punktesystem ausgewertet.
Umsetzung:
Die Geschäftsleitung berät die durch die Befragung festgesellten Ergebnisse mit dem Betriebsrat. Ziel dieser Beratung soll sein, erkannte Mängel an den Arbeitsplätzen, der Arbeitsorganisation und des sozialen Klimas zum Positiven zu verändern.
Zeitpunkt der Beurteilung
n Technische Beurteilung durch das Analyseteam: Die Begehungen der einzelnen Abteilungen sollen in kontinuierlichem Rhythmus stattfinden, mit dem Ziel, dass mindestens einmal im Jahr alle Abteilungen bewertet werden.
n Bei Neu- oder Umbauten, neue Maschinen, Verfahren oder wesentliche Veränderungen der Arbeitsorganisation hat die Beurteilung schnellstmöglichst zu erfolgen.
n Fragebogen "Psychische Belastungen": Die Fragebogenaktion soll alle 2 Jahre innerhalb von 2-3 Wochen durchgeführt und ausgewertet werden
(1998, 2000, 2002 usw.).
Maßnahmen
Nach der Erfassung hat das Analyseteam die Ergebnisse zu bewerten und Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes vorzuschlagen. Die Maßnahmen richten sich nach einschlägigen Gesetzen und Vorschriften, sowie gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse und die daraus anerkannten und bewährten Lösungen.
Inkrafttreten, Kündigung, Weitergeltung
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten zu Ende eines Kalendervierteljahres gekündigt werden und wirkt bis zum Inkrafttreten einer geänderten oder neuen Fassung nach. Zeigen sich keine Einigungsmöglichkeiten, so ist unverzüglich die Einigungsstelle anzurufen. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form. Mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung wird die "Gemeinsame Erklärung zur Erfassung und Beurteilung von psychischen Belastungen am Arbeitsplatz" vom 27. Mai 1998 durch diese Betriebsvereinbarung ersetzt.
Bad Wildbad, den 13. Mai 2002
Geschäftsleitung Betriebsrat